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Änderungen für die Beratung, Anforderung und Durchführung genetischer Untersuchungen ab 1. Februar 2010
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zum 1. Februar 2010 treten wichtige Teile des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) in Kraft. Wichtigste Änderungen sind dabei die Beratung sowie die schriftliche Einwilligung des Patienten.
Was müssen Sie beachten:
„Verantwortlicher Arzt“ im Sinne des GenDG ist immer der Arzt, der eine genetische Untersuchung veranlasst hat (z.B. der Gynäkologe, der eine Probe an das Labor sendet).
Sie müssen ihre Patienten vor jeder genetischen Untersuchung über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der geplanten Untersuchung sowie die Verwendung des Probenmaterials und der Ergebnisse aufklären. Diese Aufklärung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, muss aber schriftlich dokumentiert werden. Der Nachweis der Einwilligung muss dem Labor vorliegen. Wir haben für Sie entsprechende Einwilligungsbögen entworfen, die Sie unten als PDF-Dateien downloaden und ausdrucken können.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere für die häufigen Untersuchungen, wie Erst-Trimester-Screening, Thrombophilie (Faktor V, Faktor II, MTHFR) und für die genetischen Untersuchungen z.B. zum Adrenogenitalen Syndrom (AGS), diese Einwilligungserklärungen von vorneherein zusammen mit dem entsprechenden Anforderungschein und dem Probenmaterial eingeschickt werden. Sie vermeiden so umständliche Rückfragen. Wir dürfen die Proben nicht analysieren, wenn uns der Nachweis der Einwilligung nicht vorliegt.
Zu Ihrer Information und zur Verwendung in der Praxis stellen wir hier folgende Unterlagen in Form von PDF-Dateien zur Verfügung:
Die besonderen Aspekte des Gendiagnostikgesetzes in der frauenärztlichen Praxis werden in zwei Artikeln der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift FRAUENARZT behandelt. Die Artikel können Sie hier auf der Internetseite des Berufsverbandes der Frauenärzte aufrufen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 834 32 30 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Team vom
ENDOKRINOLOGIKUM LABORE HAMBURG
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